Ab wann wird Energieeffizienz eigentlich zur Pflicht?

Ab wann wird Energieeffizienz für Unternehmen eigentlich zur Pflicht?
Das Energieeffizienzgesetz, kurz EnEfG, macht die Antwort vor allem am Energieverbrauch fest. Für Unternehmen sind dabei zwei Schwellenwerte besonders relevant.

Mehr als 7,5 GWh pro Jahr:
Unternehmen müssen ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einrichten. Maßgeblich ist der durchschnittliche Gesamtendenergieverbrauch der vergangenen drei abgeschlossenen Kalenderjahre. Wer die Schwelle seit dem 18. November 2023 neu überschreitet, hat dafür grundsätzlich 20 Monate Zeit.

Mehr als 2,5 GWh pro Jahr:
Hier greifen bereits weitere Anforderungen. Unternehmen müssen für wirtschaftlich identifizierte Energieeinsparmaßnahmen konkrete Umsetzungspläne erstellen und veröffentlichen. Das Gesetz sieht dafür grundsätzlich eine Frist von drei Jahren vor.
Auch das Thema Abwärme spielt ab dieser Schwelle eine Rolle. Unternehmen mit mehr als 2,5 GWh durchschnittlichem Gesamtendenergieverbrauch fallen grundsätzlich unter die Vorgaben zur Vermeidung und Nutzung von Abwärme.

Energieeffizienz ist damit für energieintensivere Unternehmen längst keine rein freiwillige Optimierungsfrage mehr. Umso wichtiger ist es, den eigenen Verbrauch und die daraus resultierenden Pflichten zu kennen und frühzeitig zu prüfen, welche Maßnahmen technisch und wirtschaftlich sinnvoll sind.