Rahmenvereinbarung

Eine sogenannte Rahmenvereinbarung kann mit einem Energieversorger für eine Gruppe von Unternehmen oder Personen/Haushalte getroffen werden, ohne dass ein Einzelner in dieser Gruppe gezwungen wäre, diese Rahmenvereinbarung für sich in Anspruch zu nehmen.

Die Inanspruchnahme der Rahmenvereinbarung stellt also für jeden einzelnen Teilnehmer der zuvor definierten Gruppe ein Kann aber kein Muss dar. Rahmenvereinbarungen werden oft von Verbänden, Kooperationen, Vereinen oder ähnlichen Interessensgruppen abgeschlossen, in denen rechtlich voneinander unabhängige Unternehmen oder Personen/Haushalte zusammen geschlossen sind.

Ziel von Rahmenvereinbarungen kann z.B. die Absprache von Sonder-Konditionen, Bonuszahlungen, verlängerten Preisgarantien, Mengenstaffeln oder Ähnlichem sein.

Die Beratung Wink e.K. bietet unter anderem Rahmenvereinbarungen für die Mitarbeiter (sogenannter „Mitarbeiter-Tarif“) und / oder Kunden (sogenannter „Kunden-Tarif“) einiger von ihr betreuten Unternehmen an.