Bündelvertrag
Der Bündelvertrag ermöglicht es, den Energiebezug verschiedener Standorte bzw. Abnahmestellen zu einem Festpreisvertrag mit einheitlichem reinen Energiepreis (falls gewünscht) und einheitlicher Laufzeit (falls gewünscht) zusammen zu fassen. Dabei können die Standorte bzw. Abnahmestellen auch zu verschiedenen Zeitpunkten in die Belieferung durch den Bündelvertrag eintreten. Auf Wunsch kann auch eine standort- und verbrauchsstrukturabhängige, unterschiedliche Bepreisung der Abnahmestellen erfolgen, wobei dennoch ein Vertragswerk für alle Abnahmestellen entsteht.
Der größte Vorteil des Bündelvertrags ist, dass bei einem Unternehmen mit beispielsweise 50 Standorten im ganzen Bundesgebiet oder bei einem Hausverwalter, der über 600 verschiedene Liegenschaften verwaltet, die diversen verschiedenen Energie-Lieferverträge in ein Vertragswerk verschmelzen und aus unübersichtlichen 5, 30 oder über 100 Aktenordnern schnell ein einziger Vertrag von beispielsweise acht Seiten werden kann.
Neben der optimalen Übersichtlichkeit und der besseren Handhabung bietet der Bündelvertrag aber noch einen weiteren schätzenswerten Vorteil: je größer die zusammengefassten Energiemengen werden, desto besser wird i.d.R auch der Energiepreis.
Auch unsere Energie-Einkaufsgemeinschaft bietet die Möglichkeit zum Abschluss von Bündelverträgen in allen denkbaren Variationen.