Das Energieeffizienzgesetz soll deutlich entschärft werden.
Bislang müssen Unternehmen mit einem durchschnittlichen jährlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 7,5 GWh ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einrichten.
Der aktuelle Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht hier eine deutliche Veränderung vor: Die Schwelle soll auf 23,6 GWh pro Jahr steigen. Damit könnten künftig zahlreiche Unternehmen aus dieser Verpflichtung herausfallen.
Auch beim Thema Abwärme sind Erleichterungen vorgesehen. Die bisherige allgemeine Verpflichtung zur Nutzung von Abwärme für Unternehmen soll entfallen. Gleichzeitig soll die Meldepflicht für Abwärmepotenziale stärker auf Unternehmen mit hohen Energieverbräuchen konzentriert werden.
Wichtig: Noch gelten diese Änderungen nicht.
Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf am 24. Juni 2026 beschlossen. Das Gesetzgebungsverfahren ist damit jedoch noch nicht abgeschlossen. Bis zu einer entsprechenden Änderung gelten weiterhin die bestehenden gesetzlichen Vorgaben.
Für Unternehmen lohnt sich deshalb ein genauer Blick auf den eigenen Energieverbrauch und die weitere Entwicklung des Gesetzes.
Denn die entscheidende Frage könnte künftig lauten: Fällt Ihr Unternehmen weiterhin unter die gesetzlichen Pflichten oder künftig nicht mehr?