Für größere Gewerbe- und Industriekunden könnte sich die Berechnung der Netzentgelte grundlegend verändern.
Heute kann bereits eine einzelne hohe Leistungsspitze den Leistungspreis für das gesamte Jahr beeinflussen. Künftig soll stärker berücksichtigt werden, wie viel Netzkapazität ein Unternehmen tatsächlich benötigt und wie häufig diese überschritten wird.
Ein Beispiel:
Ein Produktionsbetrieb benötigt normalerweise zwischen 400 und 500 kW. Nur an wenigen Tagen steigt die Leistung kurzfristig auf 600 kW.
Nach dem geplanten Modell könnte das Unternehmen beispielsweise 500 kW Netzkapazität bestellen und dafür einen festen Kapazitätspreis zahlen. Wird diese Grenze überschritten, würde für die während dieser Phasen bezogene Energie ein höherer Arbeitspreis greifen.
Der Unterschied ist entscheidend: Ein einzelner kurzer Peak wird anders bewertet als ein dauerhaft höherer Leistungsbedarf.
Damit wird die Wahl der richtigen Netzkapazität zur wirtschaftlichen Frage.
Wer zu viel bestellt, bezahlt dauerhaft für kaum genutzte Kapazität. Wer zu wenig bestellt, riskiert regelmäßige und kostspielige Überschreitungen.
Umso wichtiger wird es, den eigenen Lastgang zu verstehen: Können Ladevorgänge verschoben werden? Kann ein Batteriespeicher Spitzen abfangen? Lassen sich Produktionsprozesse flexibel steuern? Oder gehören 600 kW schlicht zum normalen Betrieb?
Unsere Einordnung: Lastgangdaten werden durch die geplante Reform noch wichtiger. Jahresverbrauch und maximale Leistung allein reichen dann noch weniger aus. Entscheidend ist, wie sich der Leistungsbedarf tatsächlich über das Jahr verteilt.
Aus der Frage „Wie hoch war unsere größte Spitze?“ wird damit zunehmend:
„Wie viel Netzkapazität brauchen wir wirklich?“
Und diese Antwort sollte auf Daten basieren, nicht auf einer Schätzung.
Wissen Sie, welche Netzkapazität Ihr Unternehmen tatsächlich benötigt?

