Auch 2026 können energieintensive Unternehmen die sogenannte Strompreiskompensation beantragen und sich indirekte CO₂-Kosten teilweise erstatten lassen.
Neu in diesem Jahr:
- Mehr beihilfefähige Branchen
- Höhere Beihilfeintensitäten für bestimmte Sektoren
- Verschobene Antragsfristen
- Anpassungen durch neue EU-Leitlinien
Besonders relevant ist die Erweiterung der förderfähigen Branchen. Zusätzlich zu klassischen energieintensiven Industrien können künftig unter anderem auch Unternehmen aus den Bereichen Kunststoffe, Glas oder Batterien profitieren.
Gleichzeitig bleibt der Antragsprozess komplex. Voraussetzungen wie Energie- oder Umweltmanagementsysteme, Klimaschutzmaßnahmen sowie vollständige Nachweise und Fristen spielen weiterhin eine zentrale Rolle.
Wichtig für Unternehmen:
Die Strompreiskompensation bleibt für viele Betriebe wirtschaftlich hoch relevant und ist häufig attraktiver als alternative Förderinstrumente.
Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, die eigene Förderfähigkeit und die Anforderungen für 2026 frühzeitig zu prüfen.
Haben Sie sich bereits mit den Änderungen im Antragsverfahren beschäftigt?